Einhaltung der Richtlinie 2017/828 und der Durchführungsverordnung 2018/1212
Die Aktionärsrechterichtlinie trat 2007 in Kraft und wurde 2009 in nationales Recht der Mitgliedstaaten der Europäischen Union übernommen. Sie wurde 2017 durch die SRD II erheblich überarbeitet, die derzeit denselben Übernahmeprozess durchläuft, der im September 2020 abgeschlossen sein soll.
Sobald jeder der 27 EU-Mitgliedstaaten die zweite Richtlinie in nationales Recht umgesetzt hat, fallen alle an den zugehörigen regulierten Märkten notierten Aktien in den Geltungsbereich der SRD II-Anforderungen. Jede Gerichtsbarkeit wird bei Verstößen Strafen und Bußgelder verhängen. Dies betrifft die Teilnehmer der Wertschöpfungskette für Aktionäre, einschließlich institutioneller Anleger, Vermögensverwalter, Stimmrechtsberater und Intermediäre.
